Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall
Unfallgutachten in Mülheim an der Ruhr
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sichert ein unabhängiges Unfallgutachten Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung – vollständig, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.
Wann ein Unfallgutachten sinnvoll ist
Ein Unfallgutachten kommt immer dann zum Einsatz, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde und Sie die Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Versicherung nachweisen müssen. Auch wenn der Schaden auf den ersten Blick gering wirkt, können sich hinter Stoßfängern und Verkleidungen weitere, nicht sofort sichtbare Schäden verbergen. Ein ausführliches Gutachten stellt sicher, dass der tatsächliche Umfang lückenlos erfasst wird.
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht mit dem Gutachter zufriedengeben, den die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt.
Leistungsumfang im Überblick
Reparaturkosten
Vollständige, technisch nachvollziehbare Kalkulation der erforderlichen Reparaturarbeiten.
Wertminderung
Ermittlung des merkantilen Minderwerts, der trotz fachgerechter Reparatur verbleiben kann.
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Relevant bei wirtschaftlichem oder technischem Totalschaden zur korrekten Entschädigungsberechnung.
Reparaturdauer & Nutzungsausfall
Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüche.
Fotodokumentation
Lückenlose Beweissicherung aller sichtbaren und verdeckten Schäden am Fahrzeug.
Weiterleitung
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt.
Wichtiger Hinweis
Die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung gilt für unverschuldete Haftpflichtschäden. Bei Unklarheiten zur Haftungsfrage oder bei Kaskoschäden beraten wir Sie unverbindlich zum weiteren Vorgehen.
So läuft die Begutachtung ab
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin – bei Ihnen vor Ort, an der Unfallstelle oder in unserem Büro am Dickswall. Wir nehmen den Schaden auf, fotografieren alle relevanten Bauteile und erstellen im Anschluss Ihr detailliertes Gutachten. Bei Rückfragen der Versicherung oder im Streitfall bleiben wir als Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Nach einem Unfall? Wir helfen sofort weiter.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung – auch direkt von der Unfallstelle aus.
Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Als Geschädigter haben Sie außerdem das Recht auf freie Gutachterwahl – Sie müssen sich nicht auf den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter verlassen.Was passiert, wenn mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden hat?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert deutlich, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit die Entschädigung korrekt berechnet werden kann.Erhalte ich einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Je nach Fall kann Ihnen ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur zustehen. Wir weisen den entsprechenden Zeitraum im Gutachten aus; die konkrete Anspruchsprüfung erfolgt durch die Versicherung bzw. Ihren Anwalt.Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
Nach der Besichtigung erstellen wir Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage und senden es Ihnen sowie auf Wunsch direkt an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt.