Fotografische und technische Dokumentation

Beweissicherung in Mülheim an der Ruhr

Bei Parkschäden, Fahrerflucht, Vandalismus oder Wetterschäden sichern wir Beweise lückenlos und nachvollziehbar – als Grundlage für Versicherung oder rechtliche Schritte.

Typische Anlässe

Nicht jeder Schaden hat einen bekannten Verursacher oder eine unstrittige Ursache. Bei Parkschäden ohne Zettel, Fahrerflucht, mutwilliger Beschädigung, Hagel- oder Sturmschäden sowie bei Streitigkeiten mit einer Werkstatt oder einem Verkäufer ist eine unabhängige, fachkundige Dokumentation entscheidend, um Ihre Position glaubwürdig zu belegen.

Leistungsumfang

Fotodokumentation

Systematische, lückenlose Bildaufnahme aller relevanten Schadensmerkmale.

Technische Schadensbeschreibung

Fachkundige Einordnung von Schadensbild und möglicher Ursache.

Zeitnahe Terminierung

Schnelle Besichtigung, bevor sich Spuren verändern oder verwischen.

Nachvollziehbare Unterlagen

Dokumentation zur Vorlage bei Versicherung, Polizei oder Rechtsanwalt.

Beweise sichern, bevor es zu spät ist

Kontaktieren Sie uns zeitnah – wir dokumentieren Ihren Schaden lückenlos und nachvollziehbar.

Häufig gestellte Fragen

  • Wann ist eine Beweissicherung sinnvoll?
    Immer dann, wenn ein Schaden rechtlich relevant werden könnte, der Verursacher aber nicht bekannt ist oder Streit über den Sachverhalt besteht – etwa bei Parkschäden, Fahrerflucht, Vandalismus, Hagel- oder Sturmschäden oder Streitigkeiten mit einer Werkstatt.
  • Wie schnell sollte die Dokumentation erfolgen?
    Je früher, desto besser: Witterung, Reparaturen oder ein Weiterverkauf können Spuren verändern oder beseitigen. Wir empfehlen, uns möglichst zeitnah nach Feststellung des Schadens zu kontaktieren.
  • Kann die Beweissicherung vor Gericht verwendet werden?
    Unsere technische und fotografische Dokumentation ist darauf ausgelegt, als nachvollziehbarer Beleg in Versicherungs- oder Rechtsstreitigkeiten zu dienen. Die endgültige Bewertung der Beweiskraft obliegt der jeweiligen Versicherung, Anwaltskanzlei oder dem Gericht.