Gutachten für die eigene Kaskoversicherung

Kaskogutachten in Mülheim an der Ruhr

Nicht jeder Schaden hat einen Unfallgegner. Bei Vandalismus, Wetterschäden oder einem selbstverschuldeten Unfall erstellen wir ein unabhängiges Gutachten für Ihre Kaskoversicherung.

Wann ein Kaskogutachten notwendig ist

Ein Kaskogutachten wird immer dann relevant, wenn kein Unfallgegner für den Schaden haftbar gemacht werden kann und die Regulierung stattdessen über Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung erfolgt. Das betrifft zum Beispiel selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, Sturm- und Hagelschäden, Glasschäden oder Wildunfälle.

Wichtig: Prüfen Sie vorab die Bedingungen Ihres Kaskovertrags. Anders als beim Haftpflichtschaden ist die freie Gutachterwahl bei Kaskoschäden nicht in jedem Fall automatisch gegeben – wir beraten Sie dazu offen und unverbindlich.

Was das Gutachten umfasst

Schadenaufnahme

Technische Erfassung und Fotodokumentation des Schadensbildes vor Ort.

Reparaturkosten

Nachvollziehbare Kalkulation der notwendigen Instandsetzung.

Ursachenbeschreibung

Fachliche Einordnung, ob das Schadensbild zur gemeldeten Schadenursache passt.

Wertermittlung

Bei größeren Schäden Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Wichtiger Hinweis

Ob und in welcher Höhe Ihre Kaskoversicherung die Gutachterkosten übernimmt, regelt Ihr individueller Versicherungsvertrag. Wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung abzuklären.

Schaden ohne Unfallgegner?

Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und erstellen bei Bedarf ein belastbares Kaskogutachten.

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen Kasko- und Unfallgutachten?
    Ein Unfallgutachten wird bei einem Haftpflichtschaden mit einem Unfallgegner erstellt. Ein Kaskogutachten kommt zum Einsatz, wenn Sie den Schaden selbst verschuldet haben oder er ohne Unfallgegner entstanden ist, etwa durch Vandalismus, Sturm, Hagel oder Wildunfall, und über Ihre eigene Kaskoversicherung reguliert wird.
  • Kann ich den Gutachter bei einem Kaskoschaden frei wählen?
    Das freie Wahlrecht des Geschädigten gilt in erster Linie beim Haftpflichtschaden. Ob und in welchem Umfang bei einem Kaskoschaden ein eigener Gutachter beauftragt werden kann, hängt von den Bedingungen Ihres Kaskovertrags ab. Wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen.
  • Welche Schäden deckt ein Kaskogutachten ab?
    Typische Fälle sind selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus, Diebstahl, Glas-, Sturm- und Hagelschäden sowie Wildunfälle – abhängig davon, was Ihr Kaskovertrag (Teilkasko oder Vollkasko) tatsächlich abdeckt.