Wir erstellen folgende Dienstleistungen:

  • Gutachten im Zusammenhang mit Schadensfällen
  • Gutachten bei streitbaren Angelegenheiten
  • Restwertermittlung
  • Kostenvoranschlag
  • Fahrzeugbewertung
  • Viele weitere Leistungen auf Anfrage

Wofür einen Gutachter beauftragen ?

Das KFZ-Sachverständigenbüro Aslan sticht durch seine besondere Sachkunde, Objektivität, Neutralität und Vertrauenswürdigkeit hervor. Durch diese Eigenschaften wird Ihnen ein kompetenter und seriöser Gesprächspartner für das Schadensmanagement und Fahrzeugbewertungen zur Verfügung gestellt.

Das SV-Büro Aslan und seine qualifizierten Gutachten sichern Ihre Rechte und garantieren eine schnelle Regulierung des Schadens.

Nur keine Hektik !

Bei Unfall sollten sie keine Panik bekommen und voreilig reagieren. Dies kann zur Vernachlässigung wichtiger Punkte führen, die bei der späteren Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen als schwere Fehler herausgestellt werden können und die Regulierung des Schadens negativ beeinflussen.

Regeln bei einem Unfall:

  • Einen klaren Kopf bewahren und den Verlauf des Unfallgeschehens dokumentieren.
  • Versuchen die Fahrzeuge in Unfallposition zu belassen und Fotodokumentationen oder eine Skizze des Unfalls zu erstellen.
    Damit kann der genaue Ablauf eines Unfalls bei einer Unfallrekonstruktion bewiesen werden.
  • Auch bei vermeintlichen Bagatellschäden empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren, selbst wenn der Unfallgegner
    ein Verschulden seinerseits einräumt.
  • Falls Zeugen an der Unfallstelle vorhanden sind, fragen sie nach deren Personalien bzw. erfassen Sie Kennzeichen von Fahrzeugen,
    welche in der Umgebung des Unfallgeschehens sich befinden und deren Insassen den Unfall evtl. gesehen haben.
  • Jeder zusätzliche Zeuge kann im Streitfall nützlich sein.

Mit Bedacht handeln !

  • Haben Sie beim Unfallgeschehen eine Verletzung davongetragen ?
  • Bei einer Verletzung durch einen Unfall sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen damit dieser feststellen kann, ob die vorliegenden Beschwerden einen Zusammenhang mit dem Unfall haben. Falls es etwas mit dem Unfall zutun hat lassen Sie sich ein Attest ausstellen.
  • Für eine Geltendmachung von Ansprüchen sollten Sie Quittungen für alle anfallenden Kosten wie Praxisgebühren, Apotheke, Taxifahrten, Krankenhauszuschlag, etc. einsammeln.
  • Beauftragen Sie sich einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen. Bei einem Nichtverschulden des Unfalls werden die Kosten des Anwalt Honorars als Schaden aufgenommen und durch die gegnerische Versicherung übernommen.

Nach dem Unfall:

  • Nach dem Unfall dürfen sie nicht einfach den Unfallort verlassen. Sie haben die Pflicht zu warten!
    Es sollte immer die Polizei von dem Unfall informiert werden. Falls Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, machen Sie sich evtl. nach § 142 StGB der Unfallflucht strafbar.
  • Sie sollten immer einen Sachverständigen Kontaktieren um Ihren Schaden fachmännisch begutachten zu lassen und bei weiteren offenen Fragen gehen Sie zu einem Anwalt.